Kontakt / Erreichbarkeit
Allgemeine Angaben
Präsident | Dr. Martin Hermann |
Vizepräsident | Markus Eichenseher |
Geschäftsleiterin | Heidi Landstorfer |
Pressestelle | Markus Eichenseher (Tel.: 0941/5022-333) |
Datenschutz | Datenschutzbeauftragte(r): Informationen nach Art. 13, 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) |
Kontakt und Erreichbarkeit
Hausanschrift | Haidplatz 1, 93047 Regensburg |
Postanschrift | Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg |
Telefon/Fax | Tel: 0941/5022-0, Fax: 0941/5022-999 |
poststelle@vg-r.bayern.de |
Verkehrsanbindung
Das Gericht befindet sich im Herzen Regensburgs, am Kopf des Haidplatzes in einer Fußgängerzone. Wegen fehlender Parkflächen gibt es keine Besucherparkplätze. Öffentliche Behindertenparklätze in unmittelbarer Nähe zum Gerichtsgebäude (Ludwigstraße /Ecke Haidplatz) sind jedoch vorhanden.
Je nach Schwerbehinderungsausweis ist auch ein kurzfristiges Ein- und Aussteigen vor dem Gerichtsgebäude möglich. Besonderer Unterstützungsbedarf kann/sollte bereits im Vorfeld unter der Telefonnummer 0941/5022-0 angemeldet werden.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Altstadtbus: Haltestelle Haidplatz
Linien 1, 2, 4, 11: Haltestelle Fischmarkt
Zur Straßenanbindung siehe Stadtplan BayernAtlas oder Regensburger Verkehrsverbund
Nahegelegene Parkhäuser: Bismarckplatz, Arnulfsplatz
Parteiverkehr
Montag - Donnerstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Rechtsantragsstelle | Tel.: 0941/5022-0 |
Für die aus Sicherheitsgründen stattfindenden Eingangskontrollen bitten wir, soweit vorhanden, einen gültigen Anwalts-, Dienst- oder Presseausweis bereitzuhalten.
Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit
Ein Nachtbriefkasten (zur Fristwahrung) befindet sich links neben dem Haupteingang Haidplatz 1.
In besonders dringenden Fällen (nicht zur Fristwahrung) ist das Gericht über die Einsatzzentrale der Polizei Regensburg, Telefon 0941/506-1410, zu erreichen.
Hinweis: Außerhalb der oben genannten Dienstzeiten gewährleistet eine Kontaktaufnahme per Telefax oder elektronischem Rechtsverkehr keine rechtzeitige Kenntnisnahme bzw. Bearbeitung in diesen Fällen. Um sicherzustellen, dass Ihr eiliges Anliegen zur Kenntnis genommen wird, empfehlen wir, es wenn möglich während der Dienstzeit anzukündigen.
Bitte beachten:
Am Verwaltungsgericht Regensburg ist der Elektronische Rechtsverkehr eröffnet.
Näheres zum Elektronischen Rechtsverkehr finden Sie im Bereich Service.
Wenn Sie die Voraussetzungen für den Elektronischen Rechtsverkehr nicht erfüllen, müssen Rechtsmittel, rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze usw. – wie bisher – schriftlich ausschließlich auf Papier oder mit Telefax eingereicht werden. Einfache E-Mail ist nicht geeignet verfahrensrelevante Schriftsätze zu übersenden!