Kontakt / Erreichbarkeit

Allgemeine Angaben

Präsident Hubert Strobel
Vizepräsident Dr. Gerhard Weinmann
Geschäftsleiter Michael Berz
Pressestelle

Herr Kreiselmeier

0931 41995-555

Datenschutz

Datenschutzbeauftragte(r)

E-Mail: datenschutz@vg-w.bayern.de

Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO

Datenschutzhinweise für Bewerbungen

 

Kontakt und Erreichbarkeit

Hausanschrift

Burkarderstraße 26

97082 Würzburg

Postanschrift

Burkarderstraße 26

97082 Würzburg

Telefon/Fax Tel: 0931 41995-0, Fax: 0931 41995-299
E-Mail poststelle@vg-w.bayern.de

Verkehrsanbindung

Das Verwaltungsgericht liegt zwischen der Alten Mainbrücke und der Burkarduskirche am Fuße der Festung Marienberg. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Gericht mit den Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5 (Haltestelle „Rathaus/Grafeneckart“) sowie mit der Buslinie 7 (Haltestelle „Alte Mainbrücke“) zu erreichen.

Im Innenhof steht ein Schwerbehindertenparkplatz zur Verfügung. Besonderer Unterstützungsbedarf sollte bereits im Vorfeld unter der Telefonnummer 0931 41995-0 angemeldet werden.

Besucherparkplätze stehen am Gericht nicht zur Verfügung. Parkplätze in der Nähe des Gerichts finden Sie im Parkhaus „Alte Mainbrücke (Spitäle)“.

Zur Straßenanbindung siehe: Stadtplan

Parteiverkehr

Unsere Mitarbeiter sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Montag - Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 14.00 Uhr

Rechtsantragsstelle: Tel.: 0931 41995-0   

Beim Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg werden aus Sicherheitsgründen Personen- und Gepäckkontrollen durchgeführt. Besucher werden gebeten, einen gültigen Personal-, Anwalts-, Dienst- oder Presseausweis mitzuführen.                           

Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit

Der Nachtbriefkasten (zur Fristwahrung) befindet sich auf der linken Seite des Haupteingangs in der Burkaderstraße 26.
In besonders dringenden Fällen (nicht zur Fristwahrung) ist das Gericht über die Einsatzzentrale der Polizei (Tel. 0931 457-0) zu erreichen.

Außerhalb der oben genannten Dienstzeiten gewährleistet eine Kontaktaufnahme per Telefax oder elektronischem Rechtsverkehr keine rechtzeitige Kenntnisnahme bzw. Bearbeitung. Um sicherzustellen, dass Ihr eiliges Anliegen zur Kenntnis genommen wird, empfehlen wir, es wenn möglich während der Dienstzeit (telefonisch) anzukündigen.

  

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