Kontakt / Erreichbarkeit
Allgemeine Angaben
Präsident | Hubert Strobel |
Vizepräsident | Dr. Gerhard Weinmann |
Geschäftsleiter | Michael Berz |
Pressestelle | Herr Kreiselmeier 0931 41995-555 |
Datenschutz | Datenschutzbeauftragte(r) E-Mail: datenschutz@vg-w.bayern.de Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO Datenschutzhinweise für Bewerbungen
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Kontakt und Erreichbarkeit
Hausanschrift | Burkarderstraße 26 97082 Würzburg |
Postanschrift | Burkarderstraße 26 97082 Würzburg |
Telefon/Fax | Tel: 0931 41995-0, Fax: 0931 41995-299 |
poststelle@vg-w.bayern.de |
Verkehrsanbindung
Das Verwaltungsgericht liegt zwischen der Alten Mainbrücke und der Burkarduskirche am Fuße der Festung Marienberg. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Gericht mit den Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5 (Haltestelle „Rathaus/Grafeneckart“) sowie mit der Buslinie 7 (Haltestelle „Alte Mainbrücke“) zu erreichen.
Im Innenhof steht ein Schwerbehindertenparkplatz zur Verfügung. Besonderer Unterstützungsbedarf sollte bereits im Vorfeld unter der Telefonnummer 0931 41995-0 angemeldet werden.
Besucherparkplätze stehen am Gericht nicht zur Verfügung. Parkplätze in der Nähe des Gerichts finden Sie im Parkhaus „Alte Mainbrücke (Spitäle)“.
Zur Straßenanbindung siehe: Stadtplan
Parteiverkehr
Unsere Mitarbeiter sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Montag - Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 14.00 Uhr
Rechtsantragsstelle: Tel.: 0931 41995-0
Beim Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg werden aus Sicherheitsgründen Personen- und Gepäckkontrollen durchgeführt. Besucher werden gebeten, einen gültigen Personal-, Anwalts-, Dienst- oder Presseausweis mitzuführen.
Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit
Der Nachtbriefkasten (zur Fristwahrung) befindet sich auf der linken Seite des Haupteingangs in der Burkaderstraße 26.
In besonders dringenden Fällen (nicht zur Fristwahrung) ist das Gericht über die Einsatzzentrale der Polizei (Tel. 0931 457-0) zu erreichen.
Außerhalb der oben genannten Dienstzeiten gewährleistet eine Kontaktaufnahme per Telefax oder elektronischem Rechtsverkehr keine rechtzeitige Kenntnisnahme bzw. Bearbeitung. Um sicherzustellen, dass Ihr eiliges Anliegen zur Kenntnis genommen wird, empfehlen wir, es wenn möglich während der Dienstzeit (telefonisch) anzukündigen.
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