Zuständigkeit
Das Verwaltungsgericht Augsburg ist
- örtlich zuständig
für den Regierungsbezirk Schwaben. Dieser besteht aus den kreisfreien Städten Augsburg, Kaufbeuren, Kempten und Memmingen sowie den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen an der Donau, Donau-Ries, Günzburg, Lindau, Neu-Ulm, Oberallgäu, Ostallgäu und Unterallgäu
- sachlich zuständig
für alle durch Gesetz bestimmten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind.