Leichte Sprache
Welche Verwaltungs-Gerichte gibt es in Bayern?
In Bayern gibt es sechs Verwaltungs-Gerichte.
Es gibt Verwaltungs-Gerichte in:
- Ansbach
- Augsburg
- Bayreuth
- München
- Regensburg
- Würzburg
Jeder Bezirk hat ein Verwaltungs-Gericht.
Ein Bezirk ist zum Beispiel Ober-Bayern.
Das Verwaltungs-Gericht Regensburg ist eine Ausnahme.
Es ist für die Bezirke Nieder-Bayern und Ober-Pfalz zuständig.
Außerdem gibt es noch den Verwaltungs-Gerichtshof.
Der ist in München. Ein Teil des Gerichts ist in Ansbach.
Welche Aufgabe hat das Verwaltungs-Gericht?
Die Verwaltungs-Gerichte entscheiden bei Streit mit Behörden.
Sie sind zum Beispiel zuständig für folgende Streitigkeiten:
- Bau eines Hauses
- Erlaubnis zum Fahren eines Autos
- Wohngeld
- Entsorgung von Abfall
- Demonstrieren
- Versetzung eines Schülers
- Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland
Welche Aufgabe hat der Verwaltungs-Gerichtshofs?
Manchmal gibt ein Verwaltungs-Gericht der Behörde recht.
Dann kann der Bürger einmal widersprechen.
Über den Widerspruch entscheidet der Verwaltungs-Gerichtshof.
Der Verwaltungs-Gerichtshof ist auch für große Projekte zuständig.
Ein großes Projekt ist zum Beispiel der Bau einer Straße.
Wie wird eine Klage eingelegt?
Eine Klage kann durch ein Schreiben eingelegt werden.
Das Schreiben muss unterschrieben sein.
Eine Klage kann auch persönlich eingelegt werden.
Dafür muss man zum Verwaltungs-Gericht fahren.
Das Verwaltungs-Gericht hilft einem bei der Klage.
Die Hilfe bekommt man von der Rechtsantrags-Stelle.
Eine Klage per E-Mail ist nicht möglich.
Kostet eine Klage Geld?
Eine Klage kostet Geld.
Nur manchmal muss man nichts zahlen.
Kein Geld zahlt man zum Beispiel bei:
- Verfahren über Sozial-Hilfe
- Verfahren über Asyl
Wenn Sie kein Geld haben,
können Sie Hilfe beim Gericht beantragen.
Braucht es einen Rechts-Anwalt?
Am Verwaltungs-Gericht dürfen Sie selbst klagen.
Einen Rechts-Anwalt brauchen Sie nicht.
Anders ist das am Verwaltungs-Gerichtshof.
Dort brauchen Sie einen Rechts-Anwalt.
Wie läuft ein Klage-Verfahren ab?
Das Verfahren beginnt mit der Einlegung der Klage.
Die Klage wird dann der Behörde zugeschickt.
Die Behörde muss alle Akten vorlegen.
Dann dürfen Sie und die Behörde zu der Klage etwas schreiben.
Die Schreiben der Behörde bekommen Sie vom Gericht.
Das Gericht bestimmt dann einen Termin zur Verhandlung.
In der Verhandlung können Sie sich mit der Behörde einigen.
Sie können aber auch eine Entscheidung verlangen.
Die Entscheidung erhalten Sie nach der Verhandlung vom Gericht.
Welche weiteren Informationen gibt es auf der Internet-Seite?
Auf der Internet-Seite gibt es viele Informationen.
Es gibt zum Beispiel Informationen zu folgenden Themen:
- Aufgaben der Gerichte
- Gerichts-Bezirke
- Kontakt-Daten der Gerichte
- Entscheidungen der Gerichte
- Presse-Mitteilungen
- Einleitung eines Verfahrens
- Kosten eines Rechts-Streits
Wie bedienen Sie die Internet-Seite?
Oben rechts ist ein Wappen zu sehen.
Bei einem Klick auf das Wappen kommen Sie zurück zur Start-Seite.
Oben links ist ein schwarzes Haus zu sehen.
Bei einem Klick auf das schwarze Haus kommen Sie zurück zur Start-Seite.
Neben dem schwarzen Haus gibt es drei Felder.
Bei einem Klick auf die Felder können Sie:
- die Schrift vergrößern,
- den Kontrast anpassen,
- Inhalte in leichter Sprache lesen.
Neben den drei Felder können Sie einen Such-Begriff eingeben.
Die Suche wird durch einen Klick auf die Lupe gestartet.
Die Internet-Seite zeigt dann alle Treffer zu dem Such-Begriff an.
Auf der Start-Seite gibt es ein Bild des Verwaltungs-Gerichtshofs.
Unter dem Bild können Sie zwischen sechs Bereichen auswählen:
- Die Gerichte
- Entscheidungen
- Presse
- Service
- FAQ/Hilfe
- English
Wenn Sie auf einen Bereich klicken, sehen Sie die Unter-Punkte.
Im Bereich über die Gerichte gibt es Informationen zu jedem Gericht.
Wenn Sie auf das Verwaltungs-Gericht Ansbach klicken,
finden Sie zum Beispiel folgende Angaben:
- Aktuelles
- Kontakt und Erreichbarkeit
- Zuständigkeit
- Rechtsantrags-Stelle
- Presse-Mitteilungen
- Stellen-Angebote
Im Bereich FAQ/Hilfe finden Sie viele Informationen zu den Gerichten.
Zu jeder Frage gibt es eine Antwort.
Die Antwort erhalten Sie durch einen Klick auf die Frage.
Im unteren Bereich der Internet-Seite gibt folgende Felder:
- Impressum
- Daten-Schutz
- FAQ/Hilfe
- Barriere-Freiheit
Durch einen Klick auf Impressum sehen Sie,
wer für die Internet-Seite verantwortlich ist.
Im Bereich Daten-Schutz finden Sie Informationen zum Schutz Ihrer Daten.
Unter FAQ/Hilfe erhalten Sie viele Informationen zu den Gerichten.
Unter Barriere-Freiheit gibt es Angaben zur Barriere-Freiheit der Internet-Seite.