Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie für den aktuellen Monat eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen entweder am Sitz des Gerichts in München in der Ludwigstraße 23 oder in der Außenstelle in Ansbach am Montgelasplatz 1 statt.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Datum

Streitgegenstand

20.01.2026 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 am VGH in Ansbach (Montgelasplatz 1) Az. 9 B 24.1997
Bau eines Mehrfamilienhauses in Gunzenhausen

Der Beigeladene plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Gunzenhausen. Im Baugenehmigungsverfahren verweigerte die Stadt Gunzenhausen das gemeindliche Einvernehmen mit der Begründung, das Vorhaben füge sich nicht in die Umgebung ein. Es überschreite den Rahmen der vorhandenen Bebauung und erzeuge wegen seiner Vorbildwirkung bodenrechtliche Spannungen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ersetzte das Einvernehmen der Stadt und erteilte die Baugenehmigung. Die dagegen erhobene Klage der Stadt wies das Verwaltungsgericht Ansbach ab. Dagegen wendet sich die Stadt Gunzenhausen im Berufungsverfahren beim BayVGH. Im zugehörigen Eilverfahren hatte der zuständige Senat des BayVGH die Baugenehmigung als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft.

20.01.2026 14:00 Uhr
Sitzungssaal 1 am VGH in München (Ludwigstr. 23) Az. 1 B 25.291
Baugenehmigung für einen Stall für Bio-Legehennen im Landkreis Ebersberg

Das Landratsamt Ebersberg erteilte dem im Verfahren beigeladenen Bauherrn eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Stalls zur Haltung von bis zu 3.000 Bio-Legehennen. Die unweit des Baugrundstücks gelegene Nachbargemeinde klagte gegen die Genehmigung und machte geltend, das (inzwischen errichtete) Vorhaben liege nur rund 1.000 Meter entfernt von einem Trinkwasserbrunnen, der sich in ihrem Gemeindegebiet befinde. Es solle ein Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen werden und das Baugrundstück sei im Bereich der Wasserschutzzone III verortet. Durch den Stall drohten Verunreinigungen des Grundwassers. Das Verwaltungsgericht München hob daraufhin die Baugenehmigung auf.

Mit seiner Berufung wendet sich der Bauherr beim BayVGH gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, verteidigt den Bescheid und bestreitet eine drohende Wasserverunreinigung.

20.01.2026 14:00 Uhr
14:00 Uhr Sitzungssaal 1 am VGH in Ansbach (Montgelasplatz 1) Az. 9 B 25.104
Veränderungssperre der Stadt Gunzenhausen

Der Antragsteller wendet sich in dem Normenkontrollverfahren gegen eine baurechtliche Veränderungssperre der Stadt Gunzenhausen, die inzwischen ausgelaufen ist. Die Veränderungssperre erfasst u.a. das Grundstück des Antragstellers und stand somit seinem Bauwunsch entgegen. Der Antragsteller macht geltend, dem Aufstellungsbeschluss, der der Veränderungssperre zugrunde lag, hätten keine konkreten Planungsabsichten zugrunde gelegen. Er kündigt die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen an.

22.01.2026 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 am VGH in Ansbach (Montgelasplatz 1) Az. 20 N 24.1004
Normenkontrolle gegen die Wassergebührensatzung des Zweckverbandes Hopfenbachtal-Gruppe

Der Antragsteller wendet sich mit seinem Antrag gegen die Wassergebührensatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Hopfenbachtal-Gruppe (bestehend aus den Städten Abensberg und Kelheim und den Gemeinden Hausen und Saal a. d. Donau). Die Satzung war Grundlage für die festgesetzten Wassergebühren für die Grundstücke des Antragstellers.

Der Antragsteller erhebt Einwendungen gegen die Richtigkeit der Gebührenkalkulation, die vom Zweckverband erstmals durchgeführt wurde, und rügt, dass einem Gemeindegebiet, das nicht zum Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes gehört (sog. Wassergast), Wasser zu einem Preis geliefert werde, der zulasten der eigenen Gebührenschuldner des Zweckverbands gehe.

29.01.2026 11:00 Uhr
Sitzungssaal 1 am VGH in München (Ludwigstr. 23) Az. 2 N 22.1647
Bebauungsplan „Südlich der Schmiedgasse“ in Schäftlarn

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 50 „Südlich der Schmiedgasse“ in Schäftlarn. Sie wohnen im Plangebiet und machen im Verfahren geltend, durch die restriktiven Festsetzungen der Grundfläche, des Bauraums und  der Gebäudehöhe sei nicht hinreichend berücksichtigt worden, dass den Eigentümern hierdurch bestehendes Baurecht entzogen werde. Die Grundeigentümerinteressen seien durch die Festsetzungen zur maximal zulässigen Grundfläche und durch die Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in den Bauräumen unverhältnismäßig und gleichheitswidrig eingeschränkt. Die im Bebauungsplan festgesetzte zulässigen Grundfläche in Quadratmetern sei rechtswidrig.

Der Senat hat das überplante Gebiet am 1. Juli 2025 in Augenschein genommen.