Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen am Sitz des Gerichts in München, Ludwigstraße 23 statt.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Datum

Streitgegenstand

12.09.2024 11:00 Uhr
Sitzungssaal 1
Baugenehmigung für Saurüsselalm am Tegernsee

Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen eine dem beigeladenen Bauherrn erteilte Baugenehmigung für den Umbau und die Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Almhütte in eine gastronomische Almhütte (sog. Saurüsselalm) am Tegernsee. Die genehmigte Betriebsbeschreibung sieht den ganzjährigen Betrieb einer Speisegaststätte sowie die Durchführung eines Hüttenabends pro Woche für die Allgemeinheit und von 15 Sonderveranstaltungen pro Jahr ohne zeitliche Beschränkung für geschlossene Gesellschaften mit Kleinbus-Shuttleservice vor. Das Verwaltungsgericht München hob die Baugenehmigung hinsichtlich der zugelassenen Sonderveranstaltungen auf und wies die Klage im Übrigen ab. Bei der Almgaststätte handle es sich um ein im Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben. Durch den Betrieb bei Nacht und den Shuttle-Verkehr würden Belange des Naturschutzes beeinträchtigt. Ansonsten verletze das Bauvorhaben keine seitens des Klägers rügefähigen umweltbezogenen Rechtsvorschriften. Gegen das Urteil beantragten sowohl der Kläger als auch der beigeladene Bauherr die Zulassung der Berufung. Der BayVGH ließ die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu. Im Rahmen eines vom Senat durchgeführten Erörterungstermins kam eine Einigung der Parteien nicht zustande.

19.09.2024 09:00 Uhr
Sitzungssaal 1
Untersagung von kostenpflichtigen Gewinnspielen im Internet

In dem beim BayVGH anhängigen Berufungsverfahren wendet sich die im Landkreis München ansässige Klägerin, eine private Rundfunkveranstalterin, gegen eine Verfügung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle, mit der ihr die Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von kostenpflichtigen Gewinnspielen im Internet bundesweit untersagt wird. Das Verwaltungsgericht München hat die hiergegen erhobene Klage in erster Instanz abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Durchführung von entgeltlichen Gewinnspielen im Internet könne durch die Glücksspielaufsicht untersagt werden, da es sich bei diesen nicht um Gewinnspiele im Rundfunk bzw. in (rundfunkähnlichen) Telemedien handle. Der kostenpflichtige Teil des Angebots stelle unabhängig davon, dass der geldwerte Einsatz je Spiel 0,50 € nicht überschreite, auch ein unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages dar. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ließ das Verwaltungsgericht München die Berufung zum BayVGH zu.

19.09.2024 11:00 Uhr
Sitzungssaal 1 (Ansbach)
Entschädigungsanspruch wegen Quarantäneanordnung

Der Kläger, der u.a. als selbständiger Heilpraktiker tätig ist, begehrt mit seiner Klage eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe von knapp 5.300 € infolge einer behördlichen Quarantäneanordnung. Die Behörde und das Verwaltungsgericht lehnten den Entschädigungsantrag ab, weil der Kläger in dieser Zeit arbeitsunfähig erkrankt und damit die Quarantäneanordnung nicht kausal für seinen Verdienstausfall war. Bei der vom BayVGH zugelassenen Berufung geht es insbesondere um die Frage, ob Corona-Erkrankte grundsätzlich zum ersatzberechtigten Personenkreis gehören.

19.09.2024 11:00 Uhr
Sitzungssaal 2 (Ansbach)
Waffenbesitzverbot wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürger-Szene

In den beiden Verfahren um 11:00 Uhr und 13:00 Uhr wenden sich die Kläger gegen Waffenbesitzverbote. Durch diese wurde es ihnen insbesondere untersagt, Waffen zu erwerben und zu besitzen, für die eine Erlaubnis nicht erforderlich ist (bspw. bestimmte Druckluft-, Reizgas- oder Schreckschusswaffen). Die Verbote wurden jeweils von der zuständigen Waffenbehörde mit einer Zugehörigkeit der Kläger zur Reichsbürger-Szene begründet. Die Klagen hiergegen wurden in erster Instanz abgewiesen. In den Berufungsverfahren wird der BayVGH insbesondere zu klären haben, welche Anforderungen an die Prognose über die (Un-)Zuverlässigkeit der Kläger bei einem solchen Waffenbesitzverbot zu stellen sind.

24.09.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1
Erweiterung einer Tongrube im Landkreis Günzburg

Die Schutzgemeinschaft Hochwang e.V. wendet sich gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern – zur Erweiterung eines Tontagebaus auf dem Gebiet der Stadt Ichenhausen. Gegenstand des Bescheids ist u.a. die Verfüllung des Erweiterungsfelds mit Bauschutt und Gleisschotter. Nachdem der Verein im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg erfolglos geblieben ist, verfolgt er sein Ziel der gerichtlichen Aufhebung des Bescheids mit der vom BayVGH wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeit der Rechtssache zugelassenen Berufung weiter.