Gerichtsbezirke
In Bayern gibt es grundsätzlich für jeden Regierungsbezirk ein Verwaltungsgericht (VG). Eine Ausnahme hiervon bildet das Verwaltungsgericht Regensburg, das aus historischen Gründen für die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz zuständig ist. Der Sitz der Verwaltungsgerichte richtet sich jeweils nach dem Sitz der Bezirksregierungen. Der Freistaat Bayern ist in insgesamt sechs Verwaltungsgerichtsbezirke aufgeteilt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ist als höchstes bayerisches Verwaltungsgericht für den gesamten Freistaat Bayern zuständig und hat seinen Sitz in München mit einer Außenstelle in Ansbach. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist für bestimmte Verfahren wie etwa die Überprüfung von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften (z.B. Bebauungspläne) oder Streitigkeiten zu bestimmten technischen Großvorhaben (z.B. größere Windkraftanlagen) bayernweit in 1. Instanz zuständig. Für Gerichtsverfahren in 2. Instanz ist für ganz Bayern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuständig.