Terminvorschau

In der unten stehenden Liste finden Sie eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg.

Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Rechtlich bindend sind allein die im Gerichtsgebäude bekannt gemachten Termine.

Wir sind um ständige Aktualisierung bemüht, können aber dennoch nicht ausschließen, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, statt.

Verwaltungsgericht Würzburg

Datum

Streitgegenstand

05.12.2024 12:00 Uhr
Sitzungssaal 2
Widerruf von Waffenbesitzkarten


Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten mit Nebenbestimmungen sowie gegen ein Waffenbesitzverbot bzgl. erlaubnisfreien Waffen. 

Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Miltenberg

09.12.2024 14:00 Uhr
Sitzungssaal 2
Gebührenfestsetzung nach §§ 22, 23 DVAsyl

Die Klägerin wendet sich gegen Kostenbescheide der Regierung von Unterfranken, mit denen sie zur Zahlung einer Benutzungsgebühr verpflichtet wird.

Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken

12.12.2024 11:00 Uhr
Sitzungssaal 1
Baugenehmigung

Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; „Fläche für Bahnanlagen“;

Beklagte: Stadt Würzburg

12.12.2024 13:00 Uhr
Sitzungssaal 1
baurechtliche Nachbarklage

Die Kläger wenden sich als Nachbarn gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung betreffend die Umnutzung einer denkmalgeschützten Scheune mit angrenzendem Wohnhaus zu einem Bürgertreff, einer Bücherei, einer Gaststätte, einer Mittagsbetreuung sowie die Erweiterung um einen Mehrzweckraum.

Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Würzburg

23.01.2025 09:15 Uhr
Sitzungssaal 1
Erschließungsbeitrag

Die Klägerin hat in der Vergangenheit im Wesentlichen vergeblich versucht, von der Beklagten Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Am Kapellenberg" zu erheben. Nunmehr macht sie Kosten für die erstmalige Herstellung dieser Erschließungsanlage auf vertraglicher Grundlage im Rahmen einer allgemeinen Leistungsklage geltend.